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Was ein Managementvertrag regeln muss
Ein Vertrag ist kein Misstrauensbeweis, sondern die Beschreibung dessen, was passiert, wenn es nicht mehr rund läuft. Solange alle zufrieden sind, liest ihn niemand. Er zählt genau dann, wenn Streit besteht.
Diese Punkte gehören hinein. Fehlt einer, ist das nicht zwingend Absicht — aber es ist eine Frage wert.
| Regelungspunkt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Leistungsbeschreibung | Was genau schuldet die Agentur? „Management" ist keine Leistung, sondern eine Überschrift. |
| Vergütung | Prozentsatz, Bemessungsgrundlage — brutto oder netto? — und was zusätzlich abgezogen wird. |
| Abrechnung | Zeitraum, Fälligkeit, Nachweispflicht, Umgang mit Rückbuchungen. |
| Laufzeit | Feste Laufzeit oder unbefristet, Kündigungsfrist, Verlängerung. |
| Nutzungsrechte | Umfang, Dauer, Gebiet — und was nach Vertragsende gilt. |
| Zugänge | Wer hat Zugriff worauf, und wie wird er entzogen. |
| Auszahlung | Direkt an dich oder über ein Konto der Agentur. |
| Ende | Rückabwicklung, Herausgabe, Nachwirkung. |
02
Brutto oder netto — der teuerste Halbsatz
„50 % Beteiligung" heißt gar nichts, solange nicht steht, wovon. Der Unterschied zwischen 50 % vom Bruttoumsatz und 50 % vom Nettoerlös nach Plattformgebühr kann mehrere Tausend Euro im Monat ausmachen.
Dazu kommt die zweite Ebene: Was wird zusätzlich abgezogen? In der Branche üblich sind Chatter-Kosten, Softwarelizenzen, Werbebudget, Contentproduktion. Ein niedriger Prozentsatz mit vier Nebenkostenpositionen ist teurer als ein höherer ohne.
Die Frage, die Klarheit schafft
„Ich mache 10.000 € Umsatz im Monat. Wie viel landet auf meinem Konto, und welche Posten gehen vorher ab?" Wer darauf keine Zahl nennt, hat die Antwort nicht oder will sie nicht geben.
Unser Satz ab Tag 31 ist 50/50 und All-In: keine Chatter-Gebühren, keine Softwarekosten, keine weiteren Abzüge. In den ersten 30 Tagen behältst du 90 %. Beide Sätze stehen vor Tag 1 im Vertrag.
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Verbraucherin oder Unternehmerin?
Diese Frage entscheidet mehr, als die meisten ahnen. Wer als Verbraucherin handelt, hat bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht und profitiert von der strengen Klauselkontrolle nach §§305 ff. BGB. Wer unternehmerisch handelt, hat beides nur eingeschränkt.
Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Inhalte verkauft, handelt in aller Regel unternehmerisch — auch ohne Gewerbeanmeldung im Kopf zu haben. Das ist keine Kleinigkeit: Es bestimmt, welche Klauseln in deinem Vertrag überhaupt wirksam sind.
Damit hängt die steuerliche Seite zusammen: Einkünfte aus Creator-Tätigkeit sind steuerpflichtig, in der Regel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei Umsätzen an ausländische Plattformen kommen umsatzsteuerliche Besonderheiten dazu. Eine Steuerberatung, die den Fall kennt, ist keine Zusatzausgabe, sondern Teil der Kalkulation.
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